Zusatz: Mündliche Prüfung

1.3 Öffentliches Recht, 1 Häufige Fragen

Enthält das Grundgesetz eine Entscheidung zugunsten der sozialen Marktwirtschaft?
 

Nach wohl h.M. und Ansicht des BVerfG ist das Grundgesetz (anders als z.B. noch die WRV) wirtschaftspolitisch neutral. Nach Ansicht des BVerfG ist die soziale Marktwirtschaft zwar eine mit dem GG konforme Wirtschaftsordnung, keineswegs aber die einzig mögliche. Die Einzelbestimmungen des GG dürften allerdings die Extrempositionen reiner Zentralverwaltungswirtschaft wie etwa in der DDR einerseits (wegen Art. 2, 9, 11, 12 und vor allem Art. 14 Abs. 1 GG) und völlig schrankenlose, reine Marktwirtschaft andererseits (insb. wegen des Sozialstaatsgebots, Art. 20, 28 GG) ausschließen. Nach Art. 15 GG, der bisher noch nie angewendet wurde, besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit einer Verstaatlichung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln.
 

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