Zusatz: Mündliche Prüfung

1.3 Öffentliches Recht, 1 Häufige Fragen

Was sind die Voraussetzungen für die Vollstreckung aus verwaltungsrechtlichen Titeln?
 

Diese sind im Prinzip vergleichbar mit denen des Zivilrechts:
 
1. Antrag des Vollstreckungsgläubigers
 
2. Vollstreckungstitel (§168 Abs. 1 VwGO)
 
3. Vollstreckungsklausel (diese kann im Verwaltungsprozess jedoch gemäß §171 VwGO entbehrlich sein)
 
4. Zustellung des Titels und ggf. der Vollstreckungsklausel
 

Diskussion