Zusatz: Mündliche Prüfung

1.3 Öffentliches Recht, 1 Häufige Fragen

Wie werden Verkehrsschilder bekannt gegeben?
 

Bei Verkehrsschildern handelt es sich um Verwaltungsakte in Form einer Allgemeinverfügung. Die allgemeinen Bekanntgabevorschriften nach § 41 VwVfG werden jedoch durch §§ 39 , 45 StVO verdrängt. Das Aufstellen des Verkehrsschildes reicht demnach für die Bekanntgabe im verwaltungsrechtlichen Sinne aus. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Bekanntgabe ist jedoch, dass das Schild von einem durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer mit einem raschen und beiläufigen Blick erfasst werden kann (vgl. BVerwG, NJW 1997, 1021, 1022). Die Frist für die Anfechtung beginnt für einen Verkehrsteilnehmer zu laufen, wenn er zum ersten Mal auf das Verkehrszeichen trifft (s. BVerwG, NVwZ-RR 2011, 93).
 

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