Zusatz: Mündliche Prüfung

1.3 Öffentliches Recht, 1 Häufige Fragen

Was ist die sog. Konzentrationswirkung?
 

Konzentrationswirkung bezeichnet ein Prinzip im Verwaltungsrecht, wonach eine zentrale Genehmigung andere Genehmigungen bereits mit umfasst. Nach der formellen Konzentrationswirkung wird nur das förmliche Verfahren einer anderen Behörde ersetzt. Nach der materiellen Konzentrationswirkung wird ein anderes Prüfungsverfahren durch eine Genehmigung vollständig ersetzt. So ordnet beispielsweise §13 BImSchG an, dass andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen bereits in einer Anlagengenehmigung enthalten sind, was einer formellen Konzentrationswirkung entspricht.
 

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