Zusatz: Mündliche Prüfung

1.3 Öffentliches Recht, 1 Häufige Fragen

Was ist die Zielrichtung der Gewerbeordnung?
 

Die Gewerbeordnung verfolgt eine doppelte Zielrichtung:
 
- Einerseits die Garantie der Gewerbefreiheit (vgl. § 1 Abs. 1 GewO) und
 
- andererseits die Abwehr potenzieller Gefahren aus dem Gewerbebetrieb.
 
Die GewO ist damit Sonderordnungsrecht und geht mithin dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht als speziellere Regelung vor.
 

Diskussion