Zusatz: Mündliche Prüfung

1.3 Öffentliches Recht, 1 Häufige Fragen

Wie behandelt man die einseitige Erledigungserklärung im Verwaltungsprozess?
 

Genauso wie im Zivilprozess stellt die einseitige Erledigungserklärung im Verwaltungsprozess die konkludente Änderung der Klage in eine Feststellungsklage dar. Nach der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur findet eine Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung der ursprünglichen Klage grundsätzlich nicht statt. Anders als im Zivilprozess zielt das Klagebegehren in der Regel also nur darauf ab, festzustellen, dass sich die ursprüngliche Klage erledigt hat. Im Einzelnen ist die Frage allerdings sehr umstritten und es gibt Sonderkonstellationen, bei denen Zulässigkeit und Begründetheit nach überwiegender Ansicht doch geprüft werden.
 

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