Zusatz: Mündliche Prüfung

1.3 Öffentliches Recht, 1 Häufige Fragen

Gibt es eine dem § 85 Abs. 2 ZPO vergleichbare Regel im Straf- und Verwaltungsprozess?
 

Im Strafprozess findet eine Zurechnung fremden Verschuldens nicht statt, so dass etwa bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 44 StPO nur auf das Verschulden des Angeklagten abzustellen ist. Im Verwaltungsprozess hingegen findet § 85 Abs. 2 ZPO über die Verweisungsnorm des § 173 S.1 VwGO Anwendung.
 

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