Politikwissenschaft Weiler

Aufgaben der Parteien

(1) Aufklärung und Heranziehung von Staatsbürgern zur politischen Mitarbeit und damit Sicherung der Demokratie
(2) Heranbildung von Parteimitgliedern zur Übernahme von öffentlichen Ämtern und zum
sachgerechten Beurteilen des politischen Geschehens
(3) Präsentation von Parlamentskandidaten bei Wahlen
(4) Mitwirkung bei politischen Entscheidungen im Parlament mittels der Fraktionen
(5) Teilweiser Ausgleich unterschiedlicher Interessen vor der parlamentarischen
Entscheidung
(6) Einflussnahme auf die personale Zusammensetzung und die sachlichen
Entscheidungen der Legislative und der Exekutive:
  • Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (Art. 54 GG)
  • Bildung und Instruktion des Bundesrats über die Länderregierungen (Art. 51 GG)
  • Gesetzgebung im Bundestag und Bundesrat (Art. 77 GG)
  • Wahl und Abwahl des Bundeskanzlers (Art. 63, Art. 67 GG)
  • Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts (Art. 94 GG)
  • Berufung von Richtern durch die Richterwahlausschüsse (Art. 95, 96, 98 GG)

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