Definitionen

Verwaltungsvorschrift

  • generell-abstrakte dienstliche Anweisungen
    • z.B. Richtlinien, Erlasse, Rundverfügungen
  • prinzipiell wie Gesetze, gelten aber nur einer nachgeordneten Behörde
    • regeln den verwaltungsinternen Bereich
    • unmittelbare Rechtswirksamkeit also nur im "Innenbereich"
  • Außenwirkung über den Gleichheitssatz (Art. 3 I GG)
    • Selbstbindung der Verwaltung
    • d.h. wenn Bürger A einen Vorteil wegen einer Verwaltungsvorschrift hat, hat Bürger B auch einen Anspruch auf den gleichen Vorteil
    • gilt nur bei rechtmäßigen Verwaltungsvorschriften
  • viele Gesetze bieten der Verwaltung Ermessensspielraum bei ihrer Ausführung
    • daher Anwendungsbereich insb.: Leitung des behördlichen Ermessens

Diskussion