Zusatz: Mündliche Prüfung

2 Leiturteile, 2.3 Öffentliches Recht

Van Duyn (EuGH, Slg. 1974, 1337) und Ratti (EuGH, Slg. 1979, 1629)
 

Nach diesen Urteilen können auch Richtlinien unmittelbar anwendbar sein, wenn eine Bestimmung der Richtlinie hinreichend genau und unbedingt ist. Diese unmittelbare Anwendbarkeit gilt jedoch erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist. Zudem erstreckt sie sich nur auf das Verhältnis zwischen Staat und Bürger, nicht aber auf horizontale Sachverhalte zwischen Privaten (s. zu letzterem Aspekt die Entscheidung in der Rechtssache Marshall, EuGH v. 26.02.1986, Slg. 1986, 723).
 

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