Zusatz: Mündliche Prüfung

2 Leiturteile, 2.3 Öffentliches Recht

Online-Durchsuchung (BVerfGE 120, 274)
 

In dieser Entscheidung von 2007 erkannte das BVerfG das Recht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme („Computer-Grundrecht“) als Teil des APR an. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können (etwa in Form eines Bundes-Trojaners), sei verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems sei grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Das Gesetz, das zu einem solchen Eingriff ermächtigt, müsse Vorkehrungen enthalten, um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen (Art. 1 Abs. 1 GG).
 

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