Zusatz: Mündliche Prüfung

2 Leiturteile, 2.1 Zivilrecht

Pfandflaschenfall (BGHZ 173, 159)
 

Der BGH entschied, dass der Eigentümer einer dauerhaft individualisierten Pfandflasche sein Eigentum nicht durch Veräußerung an den Großhandel oder an den Endverbraucher verliere. Er könne von Konkurrenten die Herausgabe der Flaschen und Unterlassung von deren Zerstörung bzw. Schadensersatz verlangen. Auf den Schadensersatzanspruch sei der vereinnahmte Pfandwert anzurechnen.
 

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