Zusatz: Mündliche Prüfung

2 Leiturteile, 2.1 Zivilrecht

Hengstfohlenfall (BGHZ 170, 31)
 

Die Kernaussage dieses Falles lautet, dass Tiere nicht generell „gebraucht“ i.S.d. § 475 Abs. 2 letzter Hs. BGB sind.
 

Diskussion