ÖffR - Definitionen

Obersatz Urteilsverfassungsbeschwerde

Wenn der Beschwerdeführer durch die Entscheidungen der Gerichte in seinen Grundrechten verletzt wurde. Bei Urteilsverfassungsbeschwerden, ist der eingeschränkte Prüfungsumfang des BVerfG zu beachten. Es überprüft Gerichtsentscheidungen regelmäßig nur auf die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts und begreift sich ausdrücklich nicht als „Superrevisionsinstanz“.

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