ÖffR - Definitionen

Obersatz § 80 V VwGO: Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

Wenn die Anordnung des Sofortvollzugs formell rechtswidrig war und/oder das Suspensivinteresse des Antragstellers das Vollzugsinteresse der Allgemeinheit überwiegt. Maßgeblich hierfür ist insbesondere, ob nach summarischer Prüfung die Klage in der Hauptsache Aussicht auf Erfolg hätte.

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