Muster 

Muster Streiwertbeschluss Verwaltungsrecht

Beachte: Mit dem Urteil ergeht gem. § 63 II 1 GKG von Amts wegen ein Streitwertbeschluss, der gem. § 122 II 1 VwGO zu begründen ist, da er mit der Beschwerde gem. § 68 I GKG angegriffen werden kann. Ein solcher Beschluss gehört gesondert hinter das Urteil.
 
Beschluss
 
der .. Kammer des Verwaltungsgerichts ...
vom ...
Der Streitwert wird auf ... Euro festgesetzt. 
 
Gründe:
(Der Streitwert wird gem. § 52 GKG festgesetzt. Die Praxis orientiert sich weitgehend an dem von Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit erarbeiteten Streitwertkatalog, abgedruckt: Kopp/Schenke, VwGO, Anh. § 164. Zu beachten ist, dass mehrere Ansprüche, die im Wege der objektiven Klagehäufung geltend gemacht werden, gem. § 3 I GKG iVm § 5 ZPO zu addieren sind, wenn sie nicht wirtschaftlich identisch sind) 
 
Rechtsmittelbelehrung: Beschwerde gem. § 68 I GKG

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