ÖffR - Definitionen

Gelten StGB/StPO neben dem Versammlungsrecht?

Man muss zwischen versammlungytspischen und -untypischen Gefahren unterscheiden. Anwendbar bleiben alle Gesetze, die sich auf untypische Gefahren beziehen. Demnach bleiben insbesondere Maßnahmen nach der StPO zulässig. 
 
StPO und auch andere Gesetze dürfen nicht als Instrument zur Einschränkung der Versammlung umfunktioniert werden. 

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