WP Vorbereitung - Prüfungswesen II - IDW RS

IDW RS HFA 18 - Bilanzierung von Anteilen an Personengesellschaften

Wie sind Anteile an Personengesellschaften auszuweisen?

Wenn die Anteile die Voraussetzungen des §247 Abs. 2 HGB erfüllen und als SAV gelten, sind sie gem. §271 HGB auszuweisen ohne Berücksichtigung der Beteiligungsquote.
Möglich ist hier auch §271 Abs.2 HGB --> Beteiligung an einem verbundenen Unternehmen

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