WP Vorbereitung - Prüfungswesen II - IDW RS

IDW RS HFA 18 - Bilanzierung von Anteilen an Personengesellschaften

Wie erfolgt die Erstbewertung der Beteiligung an der Personengesellschaft ?

Die AHK bestimmen sich allgemein nach dem §255 Abs.1 HGB:
Vereinbarter Kaufpreis
+ Nebenkosten
- AHK-Minderung
 
Besonderheiten:
1) Wurde die Einlage gem. Vertrag nicht geleistet ist trotzdem eine Beteiligung in der Höhe zu bilanzieren. Gleichzeitig ist jedoch auch eine Verbindlichkeit zu erfassen. 
2) Die Haftungssumme hat keine Bedeutung für die Bilanzierung der Beteiligung
 
3) Im Falle einer Sacheinlage gibt es drei Optionen:
a) Zeitwert des SAV
b) Buchwert + Steuern
c) Buchwert
 
Wenn die Sacheinlage noch ausstehend ist kann auch der fortgeführte Buchwert relevant sein.
 
 

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