Bautechnische Grundlagen

Was versteht man unter einem Bauwerk?

  • Bauwerke sind unbewegliche, durch Verwendung von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sachen (und damit immobil).  
  • Im deutschen Baurecht fallen Bauwerke unter den Oberbegriff der baulichen Anlagen
  • eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist.
 

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