Bautechnische Grundlagen

 Fallbeispiel:
Ein Architekt möchte ohne HOAI Rechnung aufstellen?
Er möchte den Aufwand für die Planung und Bauüberwachung stundenweise abrechnen lassen. Ist das für uns von Vorteil?

 Nein es ist kein Vorteil für den Architekten. Erstens ist die HOAI gesetzlich vorgeschrieben und dient als Mindestpreisordnung für solche höherwertigen Leistungen. Stundenlohnarbeiten sind laut VOB/B Ausnahmearbeiten, wie z.B. ,wenn der Auftraggeber neben dem Bauvorhaben noch eine extra Garage haben möchte.

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