EVP Block II

Mobiliarsachenrecht

Problem: kann der Störer die Beseitigung gem. § 1004 I 1 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn verbunden ist?

Nach BGH: § 275 II BGB ist auf alle Leistungspflichten gleich welchen Ursprung anwendbar. Deshalb ist Unverhältnismäßigkeit grundsätzlich denkbar. Jedoch ist gem. § 275 II 2 BGB auch das Verschulden des Störers zu berücksichtigen, sodass nicht automatisch hohe Beseitigungskosten zu § 275 II BGB führen. 

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