RÜ Check Hotlist 2018

Zivilrecht

Legt § 280 I 2 BGB dem Schädiger stets nur die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich seines Verschuldens auf?

Nein. Nach der Rspr. des BGH hat der Schädiger - über den Wortlaut des § 280 I 2 BGB hinaus - sich nicht nur hinsichtlich seines Verschuldens zu entlasten, sondern er muss auch darlegen und ggf. beweisen, dass ihn keine Pflichtverletzung trifft, wenn die für den Schaden in Betracht kommenden Ursachen allein in seinem Gefahrenbereich liegen. (RÜ 12/2018, S. 750)

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