RÜ Check Hotlist 2018

Zivilrecht

Wie wirkt sich eine allein zwischen dem bisherigen und dem neuen Mieter getroffene Renovierungsvereinbarung, in welcher sich dieser zur Übernahme der Renovierungsarbeiten bereit erklärt, auf die Wirksamkeit der formularvertraglichen Übertragung der Schönheitsreparaturen seitens des Vermieters in einer solchen Konstellation aus?

Mit Rücksicht darauf, dass die Wirkungen eines Schuldverhältnisses grundsätzlich auf die daran beteiligten Parteien (hier Vor- und Nachmieter) beschränkt sind, kann das Bestehen einer Renovierungsvereinbarung grundsätzlich  keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der in dem Mietvertrag zwischen Vermieter und neuem Mieter enthaltenen Verpflichtungen - hier der Vornahmeklausel - haben, insbesondere dergestalt, dass der Vermieter so gestellt werden könnte, als hätte er dem neuen Mieter eine renovierte Wohnung übergeben. (RÜ 12/2018, S. 753)

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