RÜ Check Hotlist 2018

Öffentliches Recht

Was ist der Unterschied zwischen dem Verlust des Widerspruchs-/Klagerechts durch Zeitablauf und Verwirkung?

Nach heute h.Rspr. tritt die Unzulässigkeit des Rechtsbehelfs durch Zeitablauf als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben selbstständig neben das Rechtsinstitut der Verwirkung. Nur im Fall der Verwirkung ist neben dem Zeitmoment ein Umstandsmoment erforderlich, wonach das Verhalten des Nachbarn Grundlage für das Entstehen eines Vertrauens des Bauherrn in das Ausbleiben von Nachbareinwendungen sein muss. Beim Verlust des Widerspruchs-/Klagerechts allein durch Zeitablauf läuft dagegen gegenüber dem Nachbarn nach § 70 i.V.m. § 58 II VwGO die Rechtsbehelfsfrist, als sei ihm die Baugenehmigung in dem Zeitpunkt amtlich bekannt gegeben worden, in dem er von ihr sichere Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können. (RÜ 12/2018, S. 814 f.)

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