Produkthaftung

Vergleich der Beweislast (und Gegenbeweis des Herstellers) zwischen Produkthaftung und Produzenthaftung bei der Ausreißerhaftung

823: Beweislast für den Fehlerbereichsnachweis wird zulasten des Herstellers umgekehrt, wenn er es versäumt, die Befunde der von ihm durchgeführtem Qualitätssicherungsmaßnahmen zu dokumentieren. 
ProdHaftG: 1 II Nr.2, IV S.2 bzgl. des Vollbeweis, dass der Fehler erst nach Inverkehrbringen entstanden ist, reduziert das Gesetz die Beweislast auf überwiegend wahrscheinlich

Diskussion