Produkthaftung

P: Liegt auch eine Verletzung der Produktbeobachtungspflicht vor, wenn nicht feststeht, ob der Unternehmen von den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen wusste?

- der Geschädigte muss die Pflichtverletzung nur objektiv beweisen (liegen neue Erkenntnisse vor, ja oder nein)
- der Hersteller muss diese Vermutung dann widerlegen 

Diskussion