Beschaffung/Lager

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird der Ort bezeichnet, an dem Rechtsstreitigkeiten auf Grund einer unzureichenden Erfüllung des Kaufvertrages ausgetragen werden. Allgemeiner gesetzlicher Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Beklagten, besonderer gesetzlicher Gerichtsstand ist der gesetzliche Erfüllungsort. Ein vertraglich vereinbarter Gerichtsstand ist nur noch unter kaufläuten und juristischen Personen möglich.
 
 
Der Sitz des Verkäufers ist der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Lieferung und Leistungen (Warenschuld)
 
Der Sitz des Käufers ist der Gerichtsstand für Streitigkeiten um die Bezahlung (Geldschuld)
 
zuständiges Gericht:
 
  • Bei Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 5000,00 Euro ist das Amtsgericht zuständig.
  • Bei Streitigkeiten mit einem Streitwert von mehr als 5000,00 Euro ist das Landgericht zuständig.

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