Klausuren und Aktenvorträge RA

AV: Internet-Ruf-Verfügung (priv. AG)

Was ist der Unterschied zwischen einer einstweiligen Verfügung und einem Arrestanspruch?

Arrest = § 916 ZPO nur wegen Geldforderungen
 
Verfügung = auch wegen anderer Forderungen

Diskussion