Klausuren und Aktenvorträge RA

AV: Internet-Ruf-Verfügung (priv. AG)

Welcher Antrag ist bei Einlegung eines Widerspruches weiterhin anzuraten?

einsweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
 
Grund: Widerspruch hat keinen Suspensiveffekt
deshalb:
" die Vollziehung der einstweiligen Verfügung ohne Sicherheitsleistung einzustellen"
§ 924 Abs. 3 S. 2 in Verbindung mit § 707 ZPO

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