StGB AT Begriffe und Erläuterungen

Tatherrschaft

Tatherrschaft ist das vom Vorsatz umfasste "In-den-Händen-Halten" des tatbestandsmäßigen Geschehens. Täter ist derjenige, der als "Zentralgestalt" die Tat planvoll lenkt. Der Täter kann nach seinem Willen die Tatbestandsverwirklichung hemmen oder ablaufen lassen.

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