RÜ Check Hotlist 2018

Strafrecht

Welchen Zusammenhang setzt der Raubtatbestand zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme voraus?

Umstritten ist, ob ein objektiver raubspezifischer Zusammenhang erforderlich ist und das Nötigungsmittel die Wegnahme ermöglicht oder zumindest erleichtert haben muss. Einigkeit besteht jedoch darüber, dass ein Finalzusammenhang dergestalt bestehen muss, dass das Nötigungsmittels aus Tätersicht der Ermöglichung oder Erleichterung der Wegnahme dienen muss. (RÜ 12/2018, S. 789 f.)

Diskussion