RÜ Check Hotlist 2018

Strafrecht

Muss ein vorläufig Festgenommener sofort dem Haftrichter vorgeführt werden oder darf dies bis zum nächsten Tag aufgeschoben werden?

Nach aktueller Rspr. des BGH darf die Frage, ob der vorläufig Festgenommene gem. § 128 StPO dem Haftrichter vorgeführt werden muss, bis zum Ablauf des nächsten Tages aufgeschoben werden. In dieser Zeit darf der Beschuldigte nichtrichterlich vernommen werden, auch um die Entscheidung selbst beeinflussen zu können (RÜ 12/2018, S. 791)

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