Verrichtungsgehilfe 

Person, die für den Geschäftsherrn weisungsgebunden tätig und in einem Abhängigkeitsverhältnis steht 
Zurechnung des Verhaltens des Verrichtungsgehilfen ist nur möglich, wenn dieses in Ausübung der Verrichtung erfolgt und nicht bei Gelegenheit. (keine Exkulpationsmöglichkeiten des Verrichtungsbestellers) 
 

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