Beschaffung/Lager

Ratenzahlung

Die Zahlung erfolgt in vorher vereinbarten Teilbeträgen über einen vereinbarten Zeitraum.
 
Der Käufer wird erst nach der vollständigen Bezahlung Eigentümer der Ware.
 
Beim Ratenkauf wird oft zusätzlich vereinbart, dass die Weiterveräußerung der Ware bis zur ihrer vollständigen Bezahlung verboten ist. Verkauft der Käufer die Ware vor ihrer vollständigen Bezahlung, macht er sich der Unterschlagung § 246 StGB schuldig.

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