02. Zwangsmaßnahmen (Identitätsfeststellung, Blutentnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme)

Kann eine Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug durch die Ermittlungsbehörden angeordnet werden, wenn der Ermittlungsrichter nicht ohne Vorlage von Akten entscheiden will?

Nein, die Eilanordnungskompetenz endet, wenn der zuständige Richter mit der Sache befasst ist, also wenn bei ihm der Antrag gestellt worden ist. Nicht maßgebend ist, ob oder wann er darüber entscheidet. 

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