07. Prozessualer Tatbegriff, Rechtskraft

Ist "Tat im prozessualen Sinn" dasselbe wie "Tat im materiellen Sinn"? Was sind Gemeinsamkeiten und Unterschiede? Was sind die Folgen für die Prüfung?

Nein, beide Begriffe dienen verschiedenen Zwecken:

Tat im materiellen Sinn ist die Straftat, also die Verwirklichung eines Straftatbestandes oder mehrerer Straftatbestände durch dieselbe Handlung. Ob mehrere Straftaten zu derselben Tat im materiellen Sinn gehören (Tateinheit) oder nicht (Tatmehrheit), ist für die Bildung der Strafen entscheidend.

Bei der Tat im prozessualen Sinn geht es um den Sachverhalt, der den Straftaten zugrunde liegt. Dieser wird dem Täter durch die Anklage zur Last gelegt. Hierauf beziehen sich die gerichtliche Untersuchung, das Urteil und dessen Rechtskraft.

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