Ex ReWe

4. Typische und spezifische Buchungen

Wie wird Überschuldung in der Bilanz ausgewiesen?

Überschuldung zeigt sich durch einen Überschuss der Passivposten über die Aktivposten.
Der entsprechende Betrag ist auf der Aktivseite der Bilanz unter der Bezeichnung "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen.
§ 43 VII GemHVO

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