02. Zwangsmaßnahmen (Identitätsfeststellung, Blutentnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme)

Ist eine körperliche Untersuchung von einem Nichtarzt nach lege artis im späteren Prozess verwertbar?

Ja, weil Sinn und Zweck des Arztvorbehaltes nicht dazu dient, eine höhere Qualität des Untersuchungsergebnisses zu gewährleisten, sonden den Beschuldigten gesundheitlich zu schützen.

Diskussion