Beschaffung

Was versteht man unter Leistungsstörung ?

Leistungsstörung als eine Pflichtverletzung eines Vertragspartners, die zu Schadensersatzforderung berechtigt.
 
Leistungsstörung liegt vor wenn eine Leistung
 
gar nicht
unvollständig
nicht rechtzeitig oder
nicht in vereinbarter Qualität
 
erbracht wird.

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