_ÖR Lücken

Baurecht, Kommunalrecht

Was ist, wenn die Gemeinde bereits eine Zusage zur BauG getätigt hat, bevor der Bebauungsplan überhaupt erlassen wurde?

Es könnte ein Ermittlungs/Abwägungsdefizit oder Ausfall vorliegen § 2 III BauGB, weil ja das Ergebnis bereits feststand. 

Trotz dieser Vorbindung soll der BBP wirksam sein, wenn: 
- Die Vorwegnahme planerisch zu rechtfertigen ist
- Die Vorwegnahme dem GR zurechenbar ist (Beschluss)
- Die Vorwegentscheidung selbst ohne Abwägungsfehler geschehen ist

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