VR-Klausur: Bescheidtechnik

1.0. Erstbescheid

Welche Unterschiede gibt es in Nds bei der Nennung der Erlassbehörde in der Verwaltungspraxis?

Bei Bundes- und Landesbehörden ist es unüblich, den Verwaltungsträger zu nennen – anders als bei der mittelbaren Verwaltung.
 
Beachte: In der Praxis sind bei der Nennung der Erlassbehörde wohl nur Fehler zu erwarten, wenn insb. bei kommunalen Körperschaften ausnahmsweise ein Organ zur Behörde wird (zB Hauptausschuss), das sonst nicht nach außen handelt.

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