Zwangsvollstreckung

Klauselverfahren
was ist das?

- Klausel = vollstreckbare Ausfertigung

-> Klauselverfahren ist Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung (und nicht Teil der Zwangsvollstreckung) (-> Klauselverfahren und Vollstreckungsverfahren sind zwei verschiedene Dinge)

- in §§ 724 ff. ZPO geregelt

- es gibt Klausuren, die sich nur damit beschäftigen (selten)

- häufig mittelbare Auswirkungen

Diskussion