Verschiedene bes. Vertragstypen

Kann der Besteller bereits vor Abnahme des Werkes Mängelgewährleistungsrechte geltend machen? STR

M1: Abnahme nicht erforderlich
+ Wortlaut: § 634 fordert keine Abnahme
+ § 640 II sagt, dass ein mangelhaftes Werk abgenommen werden kann; d.h. dass ein Werk auch schon vor Abnahme mangelhaft sein kann
+ berechtigte Annahmeverweigerung und gleichzeitig faktischer Annahmezwang erscheinen widersprüchlich
 
hM: Abnahme erforderlich
+ Wortlaut § 635 "Nacherfüllung" setzt voraus, dass bereits erfüllt wurde d.h. abgenommen
+ Systematisch setzt die Abnahme immer eine zeitliche Zensur dar zB in § 634a II
+ Besteller ist vor der Abnahme nicht schutzlos sondern hat weiterhin einen Erfüllungsanspr. gem. § 631 I 

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