Verschiedene bes. Vertragstypen

Was ist das Wesen von § 645 I und kann dieser in ähnlich gelagerten Fällen wie den explizit genannten analog angewendet werden? STR

§ 645 I stellt eine Ausnahmeregelung zu dem Grundsatz des § 644, 326 I S. 1 dar, die damit begründet wird, dass in den genannten Fällen der Besteller dem Werk faktisch näher steht als der Unternehmer.
 
Nach Sphärentheorie ist eine analoge Anwendung möglich, wenn Gefahr aus Sphäre des Bestellers kommt
- Theorie zu ungenau, daher nicht anwenden außer in Einzelfällen wenn Untergang aufgrund des Bestellers bzw. dessen Handlungen erfolgt (nicht alleine deshalb, weil Gefahr aus seinem Kreis kommt)

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