EVP Block II

Mobiliarsachenrecht

Wie ist ein Anwartschaftsrecht rechtlich einzuordnen?

  • kein dingliches Recht (wegen numerus clausus des Sachenrechtes)

  • wesensgleiches Minus zum Vollrecht Eigentum. Deshalb richtet sich die Übertragung des AnwR nach den Eigentumsvorschriften

Diskussion