EVP Block II

Mobiliarsachenrecht

Ist der Zweiterwerb eines AnwR möglich?

Ja, der AnwR-Inhaber kann nach den Eigentumsvorschriften das AnwR übertragen. Sorgt er dann für den Bedingungseintritt, so erstarkt das Recht zum Vollrecht Eigentum direkt in den Händen des neuen AnwR-Inhabe. Es findet somit Direkterwerb und kein Durchgangserwerb statt. 

Diskussion