Prüfungsfragen_FaSi_Gefahrstoffe

Was sind nachgehende Untersuchungen?

 

 

Nachgehende Untersuchungen sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Beendigung von Tätigkeiten mit Exposition gegenüber krebserregenden oder erbgutverändernden Stoffen und Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2.

 

Der Arbeitgeber hat die nachgehenden Untersuchungen Beschäftigten und ehemals Beschäftigten anzubieten.

Diese Pflicht kann er nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit Einwilligung der betroffenen Person auf den zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger übertragen.

  • Organisationsdienst der BG-RCI für nachgehende Untersuchungen (ODIN)
  • GVS Gesundheitsvorsorge (ehemals Zentrale Erfassungsstelle asbeststaubgefährdeter Arbeitnehmer (ZAs)),
  • Zentralstelle Betreuungsstelle Wismut (ZeßWis),
  • Bergbaulicher Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (BONFIS)

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