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Wie ist der MAK-Wert definiert?
Darf er überschritten werden?
Für welche Stoffe gilt er nicht?
Was bedeutet die Neuregelung der Gefahrstoffverordnung von 2005 für die MAK-Werte?
Der MAK-Wert (maximale Arbeitsplatzkonzentration) ist die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnis auch bei wiederholter und langfristiger, in der Regel täglich achtstündiger Exposition, jedoch bei Einhaltung einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden... im allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt und diese nicht unangemessen belästigt.
Der MAK-Wert ist keine Belastungshöchstgrenze sondern ein Schichtmittelwert. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die MAK dauerhaft und sicher eingehalten wird. Es gilt als sicher, wenn die Schichtmittelwerte bei Kontrollmessungen kleiner als 1/4 des zulässigen MAK-Wertes sind.
Gilt nicht für Stoffgemische und für kanzerogene Stoffe. Für diese wurden TRK-Werte ausgegeben.
Seit 1. Januar 2005 besteht mit dem Inkrafttreten der neuen, deutschen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ein neues Grenzwert-Konzept. Die neue GefStoffV kennt nur noch gesundheitsbasierte Grenzwerte, genannt Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) und Biologischer Grenzwert (BGW). Die alten Bezeichnungen MAK-Werte und BAT-Werte sind zwar noch gebräuchlich, aber anzuwenden sind die aktuellen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ mit Stand vom 4. August 2010 und die TRGS 903 „Biologische Grenzwerte“ mit Stand Dezember 2006. Insofern ist die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration eine historische Kenngröße.
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