Unternehmensgründung

Erläutern Sie die Unterschiede zwischen einer Offenen Gesellschaft und einer Kommanditgesellschaft und gehen Sie dabei auch auf die jeweiligen Möglichkeiten der Kapitalaufbringung ein!

Offene Gesellschaft:
  • Darf als Unternehmen tätig werden & Schulden machen
  • Darf klagen und geklagt werden
  • Bei Gründung müssen Gesellschafter kein Bargeld einzahlen
  • Die Gesellschafter haften gemeinsam für Schulden der OG
  • Jeder Gesellschafter kann Geschäftsführung übernehmen
 

Kommanditistengesellschaft:

  • Kommanditist ist in erster Rolle Geldgeber, kann bestimmte Mitwirkungs- und Kontrollrechte zustehen
  • Kommanditist haftet beschränkt mit seiner Einlage
  • Komplementäre haften unbeschränkt und solidarisch
  • Keine juristische Person
  • Kommanditist kann nicht Geschäftsführer sein

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